27.9.09

Heterologe Insemination wird nicht von der Kasse bezahlt

Wer als unfruchtbarer Mann eine künstliche Befruchtung seiner Frau mit einem Fremdsamen wünscht, kann die Kosten dafür nicht vom privaten Krankenversicherer ersetzt bekommen. Das hat das Landgericht Mannheim (AZ: 1 S 78/09) entschieden. Da der Körper des Mannes in diesem Fall nicht in der Lage war, eigene Samenzellen zu produzieren, wird eine biologisch nicht vorhandene oder eingeschränkte Körperfunktion eben gerade nicht ersetzt. Auch wird durch eine Fremdsamenspende die Krankheit des Klägers weder gelindert noch geheilt, sodass keine Heilbehandlung anzunehmen ist, die der Versicherer bezahlen muss.